Wir wünschen allen schöne Ostern.

AGB´s

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die alle Vertragspartner, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde.

Unser Vertragspartner, sofern er nicht Verbraucher ist, stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die AGB des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

2. Leistungen

OfenundHolz erbringt Leistungen im Bereich Handel und Bau von Öfen und Ofenteilen sowie im Bereich Kaminbau und Serviceleistungen verschiedener Hersteller.
Die Arbeiten werden nach den derzeit gültigen Ö-Normen und Richtlinien durchgeführt. Alle verwendeten Baustoffe entsprechen den Zulassungsbestimmungen für Österreich. Wir behalten uns aber vor, neueres Wissen und den Stand der Technik bei unseren Arbeiten anzuwenden. Dies gewährleistet Ihnen und uns Qualität auf neuestem Stand. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Meldepflicht an den zuständigen Bezirksrauchfangkehrer-meister einzuhalten und überprüfen zu lassen. Werden dabei keine Mängel geltend gemacht, gilt das Gewerk als mängelfrei übernommen.

3. Kundendaten

Eine Speicherung von Kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart.

4. Angebot / Kostenvoranschlag / Vertragsabschluss

Unsere Angebote bzw. Kostenvoranschläge sind, falls nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, stets freibleibend und unverbindlich und gelten 14 Tage.
Auftragserteilungen sind in schriftlicher Form sowie auch mündlich verbindlich.
Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen aufgrund von Änderungen des Leistungsumfanges oder der Materialpreise ergeben, so werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Bei Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung des Auftraggebers nicht erforderlich, bei Kostenüberschreitungen über 15 % wird der Auftraggeber unverzüglich verständigt.
Bei Stornierung des Arbeitsauftrages durch den Auftraggeber werden 10 % der Auftragssumme als Stornogebühr verrechnet, bereits vorbereitetes Material ist vom Auftraggeber zur Gänze zu bezahlen.
Maßanfertigungen und Material, das auf Wunsch bestellt wurde, wird inklusiv Spesen verrechnet und ist von jeglicher Stornierung ausgenommen.

5. Pläne, Zeichnungen / Urheberschutz

Pläne, Skizzen, technische Unterlagen oder sonstiges geistiges Eigentum verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig und bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Erfolgt keine Beauftragung, ist OfenundHolz berechtigt, einen Betrag von EUR 250,00 zur Aufwands-abgeltung für die Erstellung von Plänen in Rechnung zu stellen. Ungeachtet dessen bleiben die Rechte und Leistungsinhalte im Eigentum von OfenundHolz.
Pläne und Unterlagen vom Kunden werden von uns nicht auf deren Übereinstimmung mit den Naturmaßen bzw. den Verhältnissen vor Ort überprüft. Diesbezügliche Abweichungen sind vom Kunden zu verantworten und eventuell entstehende Mehraufwendungen von diesem zu tragen.
Von uns verwendete Muster dienen ausschließlich der Veranschaulichung von Beschaffenheit und Farbe und sind unverbindlich. Speziell bei der Verwendung von Naturmaterialien haben wir keinen Einfluss auf optische Eigenheiten, wie Maserungen und Musterungen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Muster oder eine bestimmte Struktur der Oberfläche.

6. Ausführungsbedingungen

Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten durch die OfenundHolz ist die sach- und fachgerechte Fertigstellung des Untergrundes bzw. sonstiger für unsere Leistung erforderlicher Vorarbeiten.
Wir gehen davon aus, dass die Zufahrt bis zum Montageort mit Klein-LKW erlaubt und möglich ist.
Der Auftraggeber sorgt auch für die problemlose Zugänglichkeit während der Bauarbeiten zu den notwendigen Räumlichkeiten. Eine Arbeitsunterbrechung und die entstehenden Zeitaufwendungen hierfür sind separat zu bezahlen.
Während der Arbeiten in geschlossenen Räumen ist eine dauerhafte Raumtemperatur von mindestens 10 ° C und maximal 30 ° C zu gewährleisten. Eine unentgeltliche Strom- und Wasserentnahme muss möglich sein.
Kommt es bei Verträgen zur Versendung von Sachen an einen anderen Ort, geht die Gefahr (Risiko) des Transportes bereits mit Übergabe an den Transporteur auf den Empfänger (zB. Käufer) über, wenn die Versendungsart der Vereinbarung entspricht.
Es kann vorkommen das bei Reparaturarbeiten im und um den Ofen zB. Schamottsteine brechen, leichte Verunreinigungen entstehen, die dadurch entstandene Kosten werden nicht von der Firma OfenundHolz ersetzt / bezahlt.

7. Preise

Die angeführten Preise verstehen sich in Euro. Alle Preise verstehen sich ab Lager Kollerschlag/Österreich. Abholungen nur nach Terminabsprache. Versand gegen Aufpreis von Versandkosten möglich.
Die Abrechnung erfolgt laut Angebot. Wurde kein Angebot erstellt gelten automatisch unsere aktuellen Preise / Stundensätze.
Zusätzliche, nicht im Angebotsumfang enthaltenen Leistungen bzw. vom Auftraggeber verursachte Steh- und Wartezeiten werden zu den jeweils aktuellen Regiestundensätzen abgerechnet.

8. Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung abzugsfrei fällig. Unberechtigte Abzüge werden inkl. Spesen nachverechnet.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. zu berechnen. Der Käufer trägt sämtliche durch seinen Verzug entstehenden Kosten einschließlich Inkasso- und Anwaltskosten.
Wir sind auch berechtigt, bei einer unberechtigten, teilweisen Bezahlung oder Nichtbezahlung einer fälligen Rechnung alle Lieferungen und Leistungen aus dem fälligen Geschäft zurückzuhalten, vom Vertrag ganz oder teilweise nach Setzung einer Nachfrist zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.
Im Falle von begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners oder einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners ist die Firma OfenundHolz berechtigt, jederzeit sofort vom Vertrags zurückzutreten, bereits gelieferte Waren zurückzuholen und/oder das Entgelt für bereits erbrachte Leistungen fällig zu stellen.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

10. Lieferfristen und Termine

Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Krankheit, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten; gleiches gilt bei unrichtiger und/oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen.

11. Mängel und Gewährleistung

Dem Käufer steht für den Kaufgegenstand /die vereinbarte Dienstleistung ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu. Für allfällige Mängelrügen des Käufers vereinbaren die Parteien die Schriftform.
Abweichungen von den in Prospekten angeführten Maßen, Gewichten und Ausführungen können, soweit sie dem Kunden zumutbar sind, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, nicht beanstandet werden.
Für die ordnungsgemäße, technische einwandfreie und den gesetzlichen, insbesondere bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften, entsprechende Anschlussmöglichkeit ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.

12. Export

Der Export unserer Ware in nicht EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Käufer selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.

13. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht.
Der Gerichtsstand ist das örtlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens.